Reglement Abstimmungen und Wahlen, Inkrafttreten
16.01.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024
beschlossene Reglements über Abstimmungen und Wahlen unter Vorbehalt der Genehmigung
durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Reglement Abstimmungen und Wahlen
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024
beschlossene Reglements über Abstimmungen und Wahlen unter Vorbehalt der Genehmigung
durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Reglement Abstimmungen und Wahlen