Dienstleistungen
Adressänderung
Wenn Sie innerhalb von Bönigen umziehen, ist die neue Adresse innert 14 Tagen ab Umzug der Gemeindeverwaltung zu melden. Ziehen Sie aus der Gemeinde weg, beachten Sie bitte die Hinweise unter Wezug aus Bönigen
Kosten
Die Adressänderung ist kostenlos.
Hier gehts zum Meldeformular.
Beglaubigungen
Durch Pensionskassen, Banken oder anderweitigen Versicherungen werden vermehrt mittels Formular Beglaubigungen von Unterschriften bei der begünstigten Person verlangt, um z.B. Auszahlungen zu veranlassen.
Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift. Sie kann gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften von den dazu ermächtigten Personen vorgenommen werden.
Aufgrund der Gesetzgebung dürfen im Kanton Bern, anders als in anderen Kantonen, Unterschriften von Privatpersonen ausschliesslich durch einen bernischen Notar/Notarin beglaubigt werden. Den Gemeindebehörden und den Gemeindeangestellten stehen im Kanton Bern keine Beglaubigungskompetenzen zu.
Daher ist es der Gemeinde untersagt, Unterschriften oder Kopien von Pässen oder Identitätskarten zu beglaubigen. Die Gemeinde darf lediglich eine Wohnsitz- oder Lebensbescheinigung ausstellen.
Wir bitten Sie daher, sollten Sie eine Beglaubigung benötigen, direkt mit einem bernischen Notar/Notarin Kontakt aufzunehmen. Die Beglaubigungen sind gebührenpflichtig. Über die Ansätze erteilt Ihnen der Notar/die Notarin Auskunft.
Betreibungsregisterauszug
Betreibungsamt Oberland
Dienststelle Oberland Ost
Schloss 5
3800 Interlaken
T 031 635 97 00
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Betreuungsgutscheine
Einheimischenausweis
Verschiedene Bergbahnen, Freizeiteinrichtungen oder Kulturinstitutionen bieten der einheimischen Bevölkerung Ermässigungen auf Einzelbilletten, Sportpässen oder Eintritten an. Voraussetzung für die Ermässigung ist das Vorweisen eines gültigen persönlichen Einheimischenausweises.
Bezug / Voraussetzung
Der Einheimischenausweis kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und erfordert ein Passfoto. Es sind sowohl Passfotos in herkömmlicher als auch in digitaler Form möglich.
Anspruch auf die Ausgabe haben alle Personen ab dem vollendeten 6. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Bönigen. Somit erhalten alle Kinder ab dem 6. Altersjahr den eigenen persönlichen Ausweis.
Gültigkeit
Der Einheimischenausweis ist ab dem Austellungsdatum ein Jahr gültig. Der Wohnsitz muss jährlich durch die Einwohnergemeinde Bönigen auf dem Ausweis bestätigt werden. Der Ausweis verfällt spätestens nach zehn Jahren ab Erstausgabe. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers aus der Region.
Kosten
Erstausstellung: CHF 10.00 (für Kinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr gratis)
Jährliche Wohnsitzbescheinigung: kostenlos

Handlungsfähigkeitszeugnis
KESB Oberland Ost
Schloss 11
3800 Interlaken
T 031 635 22 25
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Die Gebühren betragen CHF 20.00 bei Barbezahlung und Abholung am KESB-Schalter und CHF 30.00 bei Postversand mit Rechnungsstellung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Heimatausweis
Ein Heimatausweis berechtigt Sie in einer anderen Gemeinde einen Zweitwohnsitz anzumelden. Meist in Zusammenhang mit einer Ausbildung/Studium oder befristeten Arbeitstätigkeit, kann man sich damit in der Aufenthaltsgemeinde als Wochenaufenthalter anmelden. Als Stimmrechts- und Steuerdomizil gilt weiterhin Bönigen, wo Sie auch als Einwohner weitergeführt werden.
Kosten
Erstausstellung: CHF 20.00 zzgl. Versandkosten
Verlängerung: CHF 10.00 zzgl. Versandkosten
Gültigkeit
1 Jahr (Bei Lehr-/Studiumsplätzen jeweils bis deren Beendigung, bei Heimaufenthalten 5 Jahre)
Hier gehts zur Bestellung.
Hunde An- und Abmeldung
Das Hundetaxereglement der Einwohnergemeinde Bönigen vom 07.06.2013 bildet die Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich. Seit dem Jahr 2012 werden nur noch Dauermarken abgegeben. Die Hundemarken müssen stets durch den Hund getragen werden. Pro Dauermarke wird eine einmalige Depotgebühr erhoben. Diese wird bei Rückgabe der Marke zurückerstattet.
Hundetaxe pro Hund und Jahr: CHF 100.00
Einmalige Depotgebühr für Dauermarke: CHF 20.00
Taxpflichtig
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August des laufenden Jahres in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist, sind taxpflichtig. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt.
Neuanmeldungen
Neuanmeldungen sind bis Ende August des laufenden Jahres vorzunehmen. Neue Hundebesitzer haben erstmalig bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu erscheinen. Dabei wird die Dauermarke abgegeben. Mitzubringen ist der Heimtierausweis.
Der Hundehalter ist verpflichtet der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder anderen Hundes umgehend zu melden.
Änderungen / Abmeldungen
Wir sind bestrebt unsere Register stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen (Tod, Halterwechsel), bitten wir um sofortige Mitteilung. Ziehen Sie aus der Gemeinde weg, ist ebenfalls der Hund abzumelden.
Parkkarten
Vorgehen für das Erwerben einer Parkkarte
- Webseite www.parkingpay.ch aufrufen oder Download der App parkingpay im App Store oder Google Play
- Benutzerkonto anlegen
- Parkkarte Zone «1 Gemeinde» auswählen und bezahlen
Geltungsbereich
- auf allen öffentlichen Parkfeldern
- für leichte Motorwagen bis max. 3.5 Tonnen



Pass und Identitätskarte
Weitere Informationen finden Sie hier.
Strafregisterauszug
Auf der Einstiegsseite zum Bestellvorgang sind weitere Informationen erhältlich.
Die Gebühr von CHF 20.00 für den Auszug kann bei Internetbestellung mit Kreditkarte oder Postcard bezahlt werden.
Personen ohne Internet-Zugang können den Strafregisterauszug an jedem Postschalter bestellen.
Wegzug aus Bönigen
Schweizerinnen und Schweizer melden sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Gemeindeverwaltung ab. Bitte bringen Sie den Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsausweis (bei Wochenaufenthalt) mit.
Ausländische Personen melden sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Gemeindeverwaltung ab. Bitte bringen Sie den Ausländerausweis mit.
Kosten
Die Abmeldung ist kostenlos.
Wohnsitzbestätigung
Die Einwohnerdienste bestätigen den Wohnsitz, den die gesuchstellende Person aktuell in Bönigen hat bzw. in vergangenen Jahren hatte.
Kosten
CHF 20.00 zzgl. Versandkosten
Hier gehts zur Bestellung.
Zuzug nach Bönigen
Schweizerinnen und Schweizer sind verpflichtet, sich persönlich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein (Wochenaufenthalter: Heimatausweis)
- Familienbüchlein oder Familienausweis
Ausländische Personen melden sich persönlich innerhalb von 14 Tagen bzw. vor Stellenantritt bei der Gemeindeverwaltung an.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Reisedokument (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
- Ausländerausweis (falls vorhanden)
- Arbeitsvertrag
- Falls vorhanden: Eheschein, Scheidungsurteil, Geburtsscheine Kinder
Kosten
Die Gebühr für die Anmeldung beträgt bei Schweizern CHF 20.00 und bei Ausländern CHF 25.00.