Änderung Gemeindeordnung, Inkrafttreten
16.01.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024
beschlossene Änderung der Gemeindeordnung unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden
und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Änderung Gemeindeordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024
beschlossene Änderung der Gemeindeordnung unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden
und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Änderung Gemeindeordnung