Gemeindeversammlung
Die Legislative ist das höchste Organ einer Demokratie, also die Stimme des Volkes. In einer Gemeinde kann das Volk entweder an der Urne oder an einer Gemeindeversammlung mitbestimmen. In Bönigen erfolgen nur Wahlen des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums an der Urne. Alle übrigen Entscheide fällen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung, sofern diese in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten liegen. In der Regel finden pro Jahr zwei Versammlungen statt, jeweils im Juni und im Dezember. Erfordern es die Geschäfte, kann der Gemeinderat weitere Versammlungen einberufen.
Dazu wird jedem Haushalt in der Gemeinde Bönigen rund drei Wochen vor der Versammlung die gemeindeeigene Informationsbroschüre BÖNIGEN INFO zugestellt. Darin werden die traktandierten Geschäfte eingehend erläutert.
Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden an folgenden Daten statt:
Stimmrecht
An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Bönigen wohnhaft und angemeldet sind. Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.Einladung / Information
Die Einladung zur Gemeindeversammlung inkl. Bekanntgabe der Traktanden erfolgt mindestens 30 Tage im Voraus mit Publikation im Anzeiger Interlaken.Dazu wird jedem Haushalt in der Gemeinde Bönigen rund drei Wochen vor der Versammlung die gemeindeeigene Informationsbroschüre BÖNIGEN INFO zugestellt. Darin werden die traktandierten Geschäfte eingehend erläutert.
Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden an folgenden Daten statt:
- Mittwoch, 29. Mai 2024
- Freitag, 29. November 2024