Gemeindeversammlung 29.11.2024 - Beschlüsse
02.12.2024
Neues Wahlsystem in Bönigen beschlossen
Die Stimmberechtigten folgten dem Antrag des Gemeinderates, das Wahlsystem zu ändern. Die Gemeindewahlen im Jahr 2025 erfolgen neu nach dem Majorzsystem.
Aktuell existiert in Bönigen nur noch eine politische Gruppierung, die im Gemeinderat durch vier Mitglieder vertreten ist. Ein Mitglied vertritt die Wählergruppe «Parteilos» und zwei Mitglieder stammen aus der ehemaligen SVP-Sektion Bönigen, die mittlerweile nicht mehr existiert. In Bönigen liegt der Fokus klar auf Sachpolitik, wobei die parteipolitische Ausrichtung eine untergeordnete Rolle spielt.
Angesichts der Auflösung politischer Gruppierungen, die bisher Vertreter in den Gemeinderat und die Kommissionen entsandten, wird das Proporzsystem, das die Interessen dieser Gruppen vertritt, durch das Majorzwahlverfahren ersetzt. Sowohl das Gemeindepräsidium als auch sämtliche Mitglieder des Gemeinderates werden neu nach dem Majorzverfahren an der Urne gewählt. Für das Gemeindepräsidium gilt weiterhin das absolute Mehr, während für die Gemeinderatsmitglieder das relative Mehr zur Anwendung kommt.
Mit dieser Entscheidung haben die Stimmberechtigten auch die Teilrevision der Gemeindeordnung sowie das neue Reglement über Abstimmungen und Wahlen genehmigt. Die neuen Regelungen treten nach Genehmigung durch die kantonale Stelle am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ebenfalls genehmigten die 78 Versammlungsteilnehmenden das Budget 2025 mit einem Defizit von CHF -381‘068.14 bei gleichbleibender Steueranlage von 1,90 Einheiten und einer Liegenschaftssteuer von 1.20 Promille des amtlichen Wertes. Weiter beschloss die Versammlung zwei Verpflichtungskredite: Einer für die Sanierung der Harderstrasse in Höhe von CHF 537'000.00 und ein weiterer für die Sanierung des Fillacherwe-ges in Höhe von CHF 355'500.00. Zudem stimmten die Stimmberechtigten einer Änderung des Baureglements zur erweiterten Besitzstandsgarantie in der Kernzone zu. Der Finanzplan wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Neues Wahlsystem in Bönigen beschlossen
Die Stimmberechtigten folgten dem Antrag des Gemeinderates, das Wahlsystem zu ändern. Die Gemeindewahlen im Jahr 2025 erfolgen neu nach dem Majorzsystem.
Aktuell existiert in Bönigen nur noch eine politische Gruppierung, die im Gemeinderat durch vier Mitglieder vertreten ist. Ein Mitglied vertritt die Wählergruppe «Parteilos» und zwei Mitglieder stammen aus der ehemaligen SVP-Sektion Bönigen, die mittlerweile nicht mehr existiert. In Bönigen liegt der Fokus klar auf Sachpolitik, wobei die parteipolitische Ausrichtung eine untergeordnete Rolle spielt.
Angesichts der Auflösung politischer Gruppierungen, die bisher Vertreter in den Gemeinderat und die Kommissionen entsandten, wird das Proporzsystem, das die Interessen dieser Gruppen vertritt, durch das Majorzwahlverfahren ersetzt. Sowohl das Gemeindepräsidium als auch sämtliche Mitglieder des Gemeinderates werden neu nach dem Majorzverfahren an der Urne gewählt. Für das Gemeindepräsidium gilt weiterhin das absolute Mehr, während für die Gemeinderatsmitglieder das relative Mehr zur Anwendung kommt.
Mit dieser Entscheidung haben die Stimmberechtigten auch die Teilrevision der Gemeindeordnung sowie das neue Reglement über Abstimmungen und Wahlen genehmigt. Die neuen Regelungen treten nach Genehmigung durch die kantonale Stelle am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ebenfalls genehmigten die 78 Versammlungsteilnehmenden das Budget 2025 mit einem Defizit von CHF -381‘068.14 bei gleichbleibender Steueranlage von 1,90 Einheiten und einer Liegenschaftssteuer von 1.20 Promille des amtlichen Wertes. Weiter beschloss die Versammlung zwei Verpflichtungskredite: Einer für die Sanierung der Harderstrasse in Höhe von CHF 537'000.00 und ein weiterer für die Sanierung des Fillacherwe-ges in Höhe von CHF 355'500.00. Zudem stimmten die Stimmberechtigten einer Änderung des Baureglements zur erweiterten Besitzstandsgarantie in der Kernzone zu. Der Finanzplan wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt.