einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen

Der Gemeinderat Bönigen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsanordnungen:

«Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» (SSV-Signal Nr. 2.14)
Kreuzung Aenderbergstrasse/Gsteigstrasse in Fahrtrichtung Gsteig (Parz. 1131), mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»;
Allmendweg ab Parzelle Nr. 50 (bei Gebäude Nr. 40a) in Fahrtrichtung Acherhubelhof, mit Zusatz «Ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Fahrten»;
Allmendweg ab Acherhubelhof (Parz. 50), mit Zusatz «Ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Fahrten»

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Gemeinderat Bönigen, 14. September 2023

Teilrevision Ortsplanung: Erweiterte Besitzstandgarantie in der Kernzone, öffentliche Auflage

07.09.2023
Der Gemeinderat von Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 BauG vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Bönigen zur öffentlichen Auflage.

Stellenausschreibung Feuerwehr Bödeli


Zur Verstärkung sucht der Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli eine/n Stv. Kommandanten/-in (80 - 100 %)

News aus dem Gemeinderat - 05.09.2023

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates zu folgenden Themen: Mitgliedschaft Förderverein Spitzensport und Berufsschule; Arbeitsvergaben Quellableitung Rotmoos; Beitrag an Standortförderung Wirtschaftsraum Interlaken-Jungfrau; Teilrevision Ortsplanung

Öffnungszeiten Bauverwaltung

14.08.2023
Die Öffnungszeiten der Bauverwaltung werden vorübergehend eingeschränkt. Der Grund sind fehlende
personelle Ressourcen.

News aus dem Gemeinderat - 10.08.2023

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates zu folgenden Themen: Teilzeitstelle Bauverwaltung, Umsetzung neues Schulmodell, Baubewilligungen

Änderung Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement, Inkrafttreten

27.07.2023
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffenltich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Bönigen an seiner Sitzung vom 26. Juni 2023 eine Änderung der Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement beschlossen hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Juli 2023 in Kraft.

Energiemangel

03.10.2022
Die Behörden des Kantons Bern informieren auf ihrer Website zum Risiko einer Mangellage von Strom und Gas. Dabei finden Sie Einschätzungen der Lage, Energiesparmöglichkiten, geplante Massnahmen und Verhaltensempfehlungen.
Link

Steuererklärungsdienst Pro Senectute

03.02.2022
Der Steuererklärungsdienst der Pro Senectute steht Pesonen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung.