einwohnergemeinde

Totalrevision Reglement Abstimmungen-Wahlen, Genehmigung und Inkrafttreten

13.03.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024 beschlossene Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 5. März 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Reglement tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Änderung Gemeindeordnung, Genehmigung und Inkrafttreten

13.03.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 5. März 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

News aus dem Gemeinderat - 13.03.2025

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates zu folgenden Themen: Finanzielle Unterstützung für die Neuuniformierung der Musikgesellschaft BönigenSanierung der Forststrasse Rotmoos

News aus dem Gemeinderat - 30.01.2025

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates zu folgenden Themen: IT-System Gemeindeverwaltung, Verlängerung Fritz Widmer-Damm

Schiffsmelde- und Reinigungspflicht ab 23.09.2024

Der Kanton Bern will verhindern, dass sich gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel in den bernischen Gewässern weiter ausbreiten. Deshalb führt er eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) ein: Führerinnen und Führer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen.

Sanierung Erlenweg, Verkehrserschwerung

19.08.2024
Im Zeitraum vom 26. August bis Frühjahr 2025 wird der Erlenweg ganzheitlich saniert. Durch die Bauarbeiten werden Verkehrsbehinderungen unumgänglich. Die Sanierung erfolgt in Etappen. Die Strasse wird abschnittsweise komplett gesperrt sein. Der Zugang zu den Liegenschaften ist für den Langsamverkehr gewährleistet.

Merkblatt - Verhalten bei Wasseralarm Stauseen Grimselregion

Verhalten bei Wasseralarm Stauseen Grimselregion

hier gehts zum Merkblatt: pdfLink

Wildes Campieren verboten

Wildes Campieren verboten

Liebe Camper

Das wilde Campieren auf dem Gemeindegebiet von Bönigen ist gemäss Campingreglement verboten und kann mit Busse bis CHF 5'000.00 bestraft werden.

Für die Übernachtung müssen daher offizielle Campingplätze/Stellplätze in Bönigen und Umgebung benutzt werden.

Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Information zum Trinkwasser Gemeindegebiet Bönigen

26.04.2024
Die Wasserversorgung Bönigen teilt mit, dass aufgrund der Fortsetzung der Bauarbeiten am Projekt zur Erneuerung der Quellableitung Rotmoos die Wasserhärte des Trinkwassers im Gemeindegebiet vorübergehend erhöht sein wird. Dies könnte zu Kalkablagerungen im Haushalt führen. Trotzdem bleibt die Gesamthärte des Wassers weiterhin im mittelharten Bereich (15-25 °fH).

Zurückschneiden von Bäumen, Sträucher und Heken

26.04.2024
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

Spartageskarte Gemeinde

Ab 1. Januar 2024 wurde die SBB-Tageskarten durch sogenannte SBB-Spartageskarten Gemeinde abgelöst. Die Gemeinde Bönigen bietet dieses Angebot für die Bevölkerung weiterhin an.

Öffnungszeiten Bauverwaltung

14.08.2023
Die Öffnungszeiten der Bauverwaltung werden vorübergehend eingeschränkt. Der Grund sind fehlende
personelle Ressourcen.

Steuererklärungsdienst Pro Senectute

03.02.2022
Der Steuererklärungsdienst der Pro Senectute steht Pesonen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung.