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News aus dem Gemeinderat - 16.01.2025

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates zu folgenden Themen: Fensterersatz im alten Schulhaus, Einbürgerungen inOri Q-Label

Reglement Abstimmungen und Wahlen, Inkrafttreten

16.01.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024
beschlossene Reglements über Abstimmungen und Wahlen unter Vorbehalt der Genehmigung
durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Änderung Gemeindeordnung, Inkrafttreten

16.01.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024
beschlossene Änderung der Gemeindeordnung unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden
und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Gemeindeversammlung 29.11.2024 - Protokollgenehmigung

16.01.2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 wurde an der Sitzung des Gemeinderates vom 13. Januar 2025 gemäss Artikel 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Böni-gen genehmigt.

Schiffsmelde- und Reinigungspflicht ab 23.09.2024

Der Kanton Bern will verhindern, dass sich gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel in den bernischen Gewässern weiter ausbreiten. Deshalb führt er eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) ein: Führerinnen und Führer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen.

Sanierung Erlenweg, Verkehrserschwerung

19.08.2024
Im Zeitraum vom 26. August bis Frühjahr 2025 wird der Erlenweg ganzheitlich saniert. Durch die Bauarbeiten werden Verkehrsbehinderungen unumgänglich. Die Sanierung erfolgt in Etappen. Die Strasse wird abschnittsweise komplett gesperrt sein. Der Zugang zu den Liegenschaften ist für den Langsamverkehr gewährleistet.

Merkblatt - Verhalten bei Wasseralarm Stauseen Grimselregion

Verhalten bei Wasseralarm Stauseen Grimselregion

hier gehts zum Merkblatt: pdfLink

Wildes Campieren verboten

Wildes Campieren verboten

Liebe Camper

Das wilde Campieren auf dem Gemeindegebiet von Bönigen ist gemäss Campingreglement verboten und kann mit Busse bis CHF 5'000.00 bestraft werden.

Für die Übernachtung müssen daher offizielle Campingplätze/Stellplätze in Bönigen und Umgebung benutzt werden.

Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Information zum Trinkwasser Gemeindegebiet Bönigen

26.04.2024
Die Wasserversorgung Bönigen teilt mit, dass aufgrund der Fortsetzung der Bauarbeiten am Projekt zur Erneuerung der Quellableitung Rotmoos die Wasserhärte des Trinkwassers im Gemeindegebiet vorübergehend erhöht sein wird. Dies könnte zu Kalkablagerungen im Haushalt führen. Trotzdem bleibt die Gesamthärte des Wassers weiterhin im mittelharten Bereich (15-25 °fH).

Zurückschneiden von Bäumen, Sträucher und Heken

26.04.2024
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

Spartageskarte Gemeinde

Ab 1. Januar 2024 wurde die SBB-Tageskarten durch sogenannte SBB-Spartageskarten Gemeinde abgelöst. Die Gemeinde Bönigen bietet dieses Angebot für die Bevölkerung weiterhin an.

Öffnungszeiten Bauverwaltung

14.08.2023
Die Öffnungszeiten der Bauverwaltung werden vorübergehend eingeschränkt. Der Grund sind fehlende
personelle Ressourcen.

Steuererklärungsdienst Pro Senectute

03.02.2022
Der Steuererklärungsdienst der Pro Senectute steht Pesonen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung.