einwohnergemeinde

Merkblatt - Verhalten bei Wasseralarm Stauseen Grimselregion

Verhalten bei Wasseralarm Stauseen Grimselregion

hier gehts zum Merkblatt: pdfLink


Anlässlich der Sirenentests jeweils am ersten Mittwoch im Februar wird die technische Funktionsbereitschaft der Sirenen zur Alarmierung der Bevölkerung überprüft. In der Nahzone von Stauanlagen, also im Gebiet, welches innert 2 Stunden nach Versagen einer Talsperre oder dem Überschwappen eines Stausees mit einer Überschwemmung rechnen müsste, werden sowohl das Alarmierungszeichen „Allgemeiner Alarm“ als auch der „Wasseralarm“ ausgelöst. Da die Zeit für den Vollzug von Schutzmassnahmen (z. B. Evakuierung) beschränkt ist, müssen die betroffenen Bewohner gefährdeter Gebiete genau wissen, was im Ereignisfall zu tun ist. Das Merkblatt soll an einem gut sichtbaren Ort aufbewahrt werden), denn bei einem Ereignisfall sind daraus alle notwendigen Informationen ersichtlich.

Das Merkblatt gibt Aufschluss darüber, welche Gebiete bei einem Störfall betroffen sein können. Es wurde ein Szenario mit den grösstmöglichen Auswirkungen gewählt, so dass nicht in jedem Fall das gesamte Überflutungsgebiet betroffen sein muss (im Plan farbig hervorgehoben). Die angegebenen Zeiten bis zum Eintreffen des Wassers gehen ebenfalls vom ungünstigsten Fall aus und geben Aufschluss darüber, welches Zeitfenster für die Selbstrettung bleibt, wenn der See überschwappt oder die Staumauer versagt. Bei Anzeichen eines Störfalls wird die Bevölkerung mit dem Allgemeinen Alarm auf eine mögliche Gefahr aufmerksam gemacht, es sei denn, dafür stehe keine Zeit mehr zur Verfügung (Radio hören). Spätestens wenn ein Versagen der Talsperre in absehbarer Zeit nicht mehr auszuschliessen ist oder ein überraschendes Ereignis ohne Vorankündigung eintritt (Bergsturz), wird der „Wasseralarm“ ausgelöst. Dieses Zeichen ist als ultimative Aufforderung zu verstehen, das gefährdete Gebiet unverzüglich auf den bezeichneten Fluchtwegen selbständig zu verlassen und die sicheren Orte (Fluchtpunkte) aufzusuchen. In der Regel steht für die Evakuierung etwas mehr Zeit zur Verfügung als auf dem Merkblatt angegeben, denn die Auslösung des Wasseralarms erfolgt nach Möglichkeit nicht erst dann, wenn das Ereignis eingetreten ist.

Die kommunalen Einsatzdienste (z.B. Feuerwehr, Gemeindebetriebe) können Schulen, Heime oder Spitäler bei der Evakuierung nach Möglichkeit unterstützen, Privatpersonen müssen sich hingegen selbst evakuieren. Ein Verbleib im Haus auch in höher gelegenen Stockwerken bietet kaum Schutz, weil mit Unterspülungen und Gebäudeeinstürzen zu rechnen ist und die Zugänglichkeit in die Überschwemmungszone zur späteren Rettung extrem erschwert sein dürfte. Der Wasseralarm ist also das Signal zum Verlassen des Gebiets. Die nicht betroffenen Gemeindeteile (weiss) leisten situativ Nachbarhilfe. Die Grenzen des Perimeters wurden parzellengenau gezogen. Mit den Unterlagen werden nur Haushalte im betroffenen Gebiet bedient.

Talsperren gelten als sichere Einrichtungen. Obschon ein komplettes Versagen einer Stauanlage äusserst unwahrscheinlich ist, soll das Undenkbare dennoch durchdacht werden. Immerhin können schwerere Erdbeben oder grössere Felsstürze in ungünstigen Fällen Auswirkungen nach sich ziehen. Weltweit haben sich in den letzten 100 Jahren mehrere Dutzend solcher Ereignisse zugetragen. Es empfiehlt sich, die Vorbereitungsmassnahmen trotz des geringen Risikos ernst zu nehmen, ohne übertriebenen Ängsten Raum zu geben.

Einwohnergemeinde Bönigen