einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung 04.06.2025

Mittwoch, 4. Juni 2025, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden
  1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung der Jahresrechnung 2024.
  2. Schulhaus Harderstrasse 1, Ersatz Fenster; Bewilligung eines Nachkredites für den Ersatz der Fenster beim Schulhaus Harderstrasse 1 von CHF 35'000.00.
  3. Ersatz Kommunalfahrzeug; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Ersatzbeschaffung des Kommunalfahrzeuges von CHF 200'000.00.
  4. Wasserversorgung, Funkauslesesystem; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für ein neues Funk-auslesesystems der Wasserversorgung von CHF 180'000.00.
  5. Reglement über die Mehrwertabgabe; Genehmigung des Reglements über die Mehrwertabgabe.
  6. Reglement Feuerungskontrolle; Beschlussfassung über die Aufhebung des Reglements zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle.
  7. Mitteilungen und Verschiedenes

Reglementsauflage
Die Reglemente gemäss Traktandum 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf.
pdfReglement Mehrwertabgabe
pdfReglement zur Uebertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstan-den (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmbe-rechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.