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Öffentliche Mitwirkungsauflage; Überbauungsordnung «Park am See»

15.08.2024
Öffentliche Mitwirkungsauflage; Überbauungsordnung "Park am See"

Der Gemeinderat Bönigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung
«Park am See» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Planung umfasst:
  • Überbauungsplan
  • Überbauungsvorschriften
  • Änderung Uferschutzplan
  • Änderung Uferschutz- und Überbauungsvorschriften
  • Änderung genereller Gestaltungsrichtplan zu den Uferschutzplänen
Unter folgendem Link können die Unterlagen eingesehen werden: https://transfer.ecoptima.ch/s/nKrSPo9MbBnEbjd

Die Planung liegt vom 15. August bis und mit 16. September 2024 in der Gemeindeverwaltung auf.

Während der Auflagefrist können dem Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und
Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen zu richten.

Gemeinderat Bönigen