einwohnergemeinde

Totalrevision Reglement Abstimmungen-Wahlen, Genehmigung und Inkrafttreten

13.03.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024 beschlossene Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 5. März 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Reglement tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

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