Personalverordnung, Änderung Anhang, Inkrafttreten
19.12.2024
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2024 die Personal-verordnung im Anhang geändert hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwer-den am 1. Januar 2024 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungs-statthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
9. Dezember 2024
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Änderung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2024 die Personal-verordnung im Anhang geändert hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwer-den am 1. Januar 2024 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungs-statthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
9. Dezember 2024
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Änderung