Funktionendiagramm, Änderung und Inkrafttreten
19.11.2024
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 18. November 2024 folgende Inhalte des Funktionendiagramms geändert hat: 03 Öffentlichkeitsarbeit, 04 Controlling, 07 Datenmanagement, 09 Infrastruktur, 10 Kanzlei, 11 Sicherheit, 14 Finanzen-Steuern, 17 Planungswesen, 18 Bauwesen.
Änderungen
Die Änderungen treten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungs-statthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 18. November 2024 folgende Inhalte des Funktionendiagramms geändert hat: 03 Öffentlichkeitsarbeit, 04 Controlling, 07 Datenmanagement, 09 Infrastruktur, 10 Kanzlei, 11 Sicherheit, 14 Finanzen-Steuern, 17 Planungswesen, 18 Bauwesen.
Änderungen
Die Änderungen treten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungs-statthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.