einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung 29.11.2024

24.10.2024
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Freitag, 29. November 2024, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden:
  1. Finanzplan 2024-2029; Kenntnisnahme.
  2. Budget 2025, Genehmigung des Budgets 2025. Festsetzung der Steueranlagen. Orientierung über das In-vestitionsprogramm.
  3. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Abrechnungen verschiedener Verpflichtungskredite.
    a) Aareweg, Projektierung Sanierung Abwasserleitung
    b) Aareweg, Sanierung Abwasserleitung
  4. Wahlsystem der Behörden; Genehmigung der Teilrevision der Gemeindeordnung vom 09.01.2012 und der Totalrevision des Reglements über Abstimmungen und Wahlen im Zusammenhang mit der Änderung des Wahlsystems der Behörden.
  5. Sanierung Harderstrasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Sanierung der Harderstrasse von CHF 537'000.00.
  6. Sanierung Fillacherweg; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Sanierung des Fillacherweges von CHF 355'500.00.
  7. Teilrevision Ortsplanung, erweiterte Besitzstandsgarantie in der Kernzone; Genehmigung der Ände-rung des Baureglements im Zusammenhang mit der erweiterten Besitzstandsgarantie in der Kernzone.
  8. Mitteilungen und Verschiedenes

Reglementsauflage
Traktandum 4:
pdfTeilrevision Gemeindeordnung
pdfTotalrevision Reglement Abstimmungen und Wahlen
pdfVorprüfungsbericht

Traktandum 7:
pdfÄnderung Baureglement
pdfErläuterungsbericht

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.