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News aus dem Gemeinderat - 27.06.2024

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates zu folgenden Themen: Finanzielle Unterstützung Jodlerklub Bönigen, öffentliche Auflage Teilrevision Ortsplanung, «erweiterte Besitzstandsgarantie Kernzone»

Gemeinde Bönigen bewilligt finanzielle Unterstützung für neuen Mutz des Jodlerklubs
Der Jodlerklub Bönigen hat erfolgreich ein Gesuch um finanzielle Unterstützung für die Beschaffung eines neuen Mutz bei der Gemeinde Bönigen eingereicht. Das Projekt wurde vom Gemeinderat basierend auf einem detaillierten Finanzierungsplan geprüft.

Der Finanzierungsplan sieht Gesamtkosten in Höhe von CHF 35'000.00 vor, wovon die Gemeinde Bönigen einen Beitrag von CHF 5'000.00 übernehmen wird. Diese Entscheidung knüpft an die Unterstützung an, die die Gemeinde bereits 2011 bei der Anschaffung der neuen Jodlertracht leistete, als ebenfalls ein Beitrag von CHF 5'000.00 bewilligt wurde.

Der Gemeinderat freut sich, den Jodlerklub Bönigen bei der Anschaffung des neuen Mutz unterstützen zu können. Diese Investition trägt zur Förderung der kulturellen Identität bei und stärkt die Gemeinschaft.

Zweite Auflage der Teilrevision Ortsplanung «erweiterte Besitzstandsgarantie in der Kernzone»
Die Teilrevision der Ortsplanung bezüglich erweiterter Besitzstandsgarantie in der Kernzone ist für die zweite öffentliche Auflage bereit. Aufgrund von Einsprachen während der ersten Auflage wurden Bereinigungen vor-genommen und nachträglich beschlossen, weshalb eine weitere öffentliche Auflage notwendig wird. Die Einsprache wurde zurückgezogen. Die Bevölkerung wird mittels Publikation im Anzeiger darüber informiert, ab wann das Dossier öffentlich einsehbar sein wird.

Im Perimeter der Kernzonen liegen viele altrechtliche Gebäude, die insbesondere den Grenzabstand nicht einhalten. Rechtlich gesehen sind diese Bauten von der Besitzstandsgarantie geschützt. Im Rahmen der Besitz-standsgarantie dürfen diese Bauten nur unterhalten, zeitgemäss erneuert und – soweit dadurch ihre Rechts-widrigkeit nicht verstärkt wird – auch umgebaut werden. Erweiterungsbauten sind gestützt auf die aktuell geltende Besitzstandsgarantie kaum möglich.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass ein Abbruch und Wiederaufbau bestehender Bauten, Anlage und Ein-richtungen in der Kernzone im Rahmen der vorhandenen Grenz- und Gebäudeabstände möglich wird. Voraus-setzung dafür ist die Einhaltung des bestehenden Standorts, der bestehenden Gebäudefläche sowie der beste-henden Masse. Damit wird der Abbruch und Wiederaufbau unter Wahrung des bestehenden Grundrisses und der bestehenden Masse von altrechtlichen Gebäuden ermöglicht. Auch eine Umnutzung im bestehenden Volumen wird möglich. Hierfür ist eine Anpassung des Baureglements erforderlich.

Ferner im Gemeinderat

Baubewilligung wurde erteilt an:
  • Tschabold Alfred, Bönigen, Ersatz Oelheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Nordstrasse 11, Bönigen
  • Kissling Judith und Martin, Bönigen, Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Friedheim 8, Bönigen
  • Gurtner Beatrice & Reto, Bönigen, Ersatz Oelheizung durch Wärmepumpe, Gsteigstrasse 27, Bönigen
  • Hulliger-Löffler Dominik und Rebeka, Ersatz Oelheizung durch Pellets/Stückholzheizung inkl. Warmwasser, Harderstrasse 6, Bönigen