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News aus dem Gemeinderat - 22.04.2024

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates zu folgenden Themen: Umstellung auf Majorzwahlen; Vergabe Bauingenieurarbeiten für Sanierung Iseltwaldstrasse; Jahresrechnung 2023; Neubau Doppelkindergarten; Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz; Anpassung Uferschutzplanung 1 – 3 i.S. Neugestaltung Bootshafens «Häfeli»

Umstellung auf Majorzwahlen
Der Gemeinderat plant, die nächsten Wahlen des Gemeinderates im Majorzwahlverfahren vorzu-nehmen. Dies ergab eine Analyse des bisherigen Wahlsystems unter Einbezug der aktuellen Situa-tion der politischen Interessengruppen in Bönigen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.
Der Gemeinderat hat aufgrund einer umfassenden Analyse entschieden, einen Wechsel des Wahlsystems vom Proporzverfahren zum Majorzverfahren zuhanden der Beschlussfassung durch die Stimmberechtigten vorzubereiten. Entsprechend ist die Änderung der rechtlichen Grundlagen in die Wege geleitet worden.

Einer der Gründe ist die Auflösung von politischen Gruppierungen in Bönigen. Gegenwärtig sind im Gemeinderat das Dorf-Forum (DFB), die SVP und die Gruppierung «Parteilos» vertreten. Die Sektion der SVP in Bönigen hat sich im Verlaufe des letzten Jahres aufgelöst, während sich die SP und die Grünen in Bönigen bereits seit einigen Jahren nicht mehr aktiv an den Wahlen beteiligen.
Angesichts der Auflösung politischer Gruppierungen, welche Vertreter für den Gemeinderat und die Kommissionen stellen, musste das Proporzsystem, das die Interessen dieser Gruppen vertritt, überdacht werden. Zusätzlich ist festzustellen, dass in den letzten Jahren zwar Wahlen abgehalten wurden, jedoch die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten sich in bescheidenem Rahmen bewegte; für sechs Sitze standen nur sieben Kandidierende zur Verfügung.

Aktuell wird der Böniger Gemeindepräsident im Majorzverfahren von den stimmberechtigten Einwohnern der Urne gewählt. Die sechs verbleibenden Mitglieder des Gemeinderats werden durch die stimmberechtigten Einwohner an der Urne im Proporzverfahren gewählt. Die politische Zusammensetzung der ständigen Kommissionen entspricht dem Stimmenanteil pro Wählergruppe im Gemeinderat.
Neu sollen nebst dem Gemeindepräsidium auch die Mitglieder des Gemeinderates im Majorzverfahren gewählt werden.

Das Majorzsystem bietet den Vorteil, dass der Wählerwille direkt zum Ausdruck kommt, da es sich um eine Persönlichkeitswahl handelt. Zudem werden im Majorz keine spezifischen Gruppeninteressen vertreten. Insbesondere in Gemeinden, in denen parteipolitische Gegensätze im politischen Alltag kaum spürbar sind, ist eine Umstellung auf das Majorzwahlverfahren sinnvoll.

Nach Abwägung aller Argumente sowie Vor- und Nachteile der beiden Systeme gelangt der Gemeinderat zum Schluss, einen Wechsel vom Proporz- zum Majorzsystem anzustreben.

Sanierung Iseltwaldstrasse, Bauingenieurarbeiten vergeben
Für die Sanierung der Iseltwaldstrasse sind die Bauingenieurarbeiten an die Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Interlaken, vergeben worden. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Projektierung freigegeben.
Die Strasse entlang des Brienzersees nach Iseltwald befindet sich bis auf einige bereits sanierte Abschnitte in einem äusserst schlechten Zustand. Eine Sanierung ist zwingend nötig. An vielen Stellen weist die Strasse gefährliche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Das erhöhte Verkehrsaufkommen als Folge der Baustelle an der A8 hat die Situation weiter verschärft. Das Projekt umfasst grösstenteils den Aus-tausch des Belags mit teilweisem Ersatz des Unterbaus sowie die Instandhaltung der Ufermauern.

Jahresrechnung mit Defizit
Die Einwohnergemeinde Bönigen gibt bekannt, dass die Jahresrechnung für das Jahr 2023 einen Gesamtaufwandüberschuss von CHF 2'236’039.37 aufweist, einschliesslich der Spezialfinanzierungen. Der Aufwandüberschuss im Allgemeinen Haushalt, ohne Berücksichtigung der Spezialfinanzierungen, beläuft sich auf CHF 1'188'572.95.
Ein bedeutendes Ereignis im Jahr 2023 war die Übertragung sämtlicher Verantwortlichkeiten und Anlagen im Bereich der Abwasserentsorgung auf den Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken zum 01.01.2023. Dies führte zu verschiedenen Buchungsvorfällen, darunter ein Aufwandüberschuss von CHF 1'024'798.48. Der Gemeinderat betont jedoch, dass dieser Überschuss nicht als Verlust im Zusammenhang mit der Übertragung der Anlagen zu verstehen ist, sondern als Auflösung der Spezialfinanzierung «Rechnungsausgleich Abwasser».
Die Jahresrechnung für 2023 verzeichnet zudem erstmals periodengerechte Rechnungsabgrenzungen für Lastenausgleichssysteme für Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Familienzulagen an Nichterwerbstätige in Höhe von CHF 1'954'890.00. Diese Einführung erfolgt gemäss den rechnungstechnischen Vorschriften und erforderte eine einmalige Doppelbelastung im Einführungsjahr. Diese Rechnungsabgrenzungen wirken sich ebenfalls auf das Defizit aus. Ohne diese zusätzlichen Rechnungsabgrenzungen würde die Jahresrechnung 2023 im allgemeinen Haushalt mit rund CHF 766'317.05 positiv abschliessen, was eine Verbesserung gegenüber dem Budget von CHF 1'259'983.55 wäre.
Im Bereich der Einkommenssteuer wurden die prognostizierten Werte übertroffen. Zudem konnten von einzelnen Steuerpflichtigen durch Veranlagungen aus Vorjahren Steuerteilungen vorgenommen werden, was zu einem weiteren Vorteil führte. Auch durch aktive Steuerausscheidungen zugunsten der Gemeinde im Zusammenhang mit der Bautätigkeit konnte ein einmaliger Mehrertrag beim Steuerertrag von juristischen Personen erzielt werden. Zusätzliche Mehrerträge wurden durch die Grundstückgewinnsteuer, Sonderveranlagungen und Liegenschaftssteuer erzielt.
Im Jahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von CHF 819‘872.82 realisiert. Die Schulden der Gemeinde betrugen zum Ende des Jahres 2023 CHF 7.592 Mio.

Neubau Doppelkindergarten Bönigen
Der Gemeinderat Bönigen beantragt der Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit von CHF 2'500'000.00 für den Ersatzneubau eines Doppelkindergartens.
Ein Ersatzneubau Kindergarten Bönigen ist aufgrund seines aktuellen schlechten Zustands wichtig und dringend. Die Schule Bönigen (Standorte Bönigen und Iseltwald) wird in den kommenden Jahren die aktuell zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten weiterhin nutzen und auslasten. Damit die neue Oberstufe inklusive Sekundarschule reibungslos in die Schule integriert werden kann, ist es sinnvoll den Kindergarten möglichst rasch neu zu gestalten. Dadurch können provisorische Lösungen umgangen werden.
Die Vorlage wird am 15. Mai 2024 der Bevölkerung vorgestellt. Die Einladung erfolgt via Anzeiger Interlaken.

Reglement für den Zusammenschluss der ZSO Jungfrau und ZSO Alpenregion
Der Kanton Bern plant, seine Zivilschutzorganisationen zu fusionieren, um eine grössere und effizientere Struktur zu schaffen. Die ZSO Alpenregion und die ZSO Jungfrau werden zum Zivilschutz Interlaken-Oberhasli verschmelzen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Reglement zur Übertragung von Aufgaben an die Einwohnergemeinde Wilderswil wird erforderlich sein, um die rechtliche Basis der Aufgabenerledigung zu ermöglichen. Dieses Reglement soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten, obwohl die Fusion erst am 1. Januar 2025 erfolgen wird. Die Gemeindeversammlung wird am 29. Mai 2024 darüber beschliessen.

Neugestaltung des Bootshafens «Häfeli» in Bönigen, Anpassung der Uferschutzplanung 1 – 3
Die Gemeinde Bönigen plant eine zeitgemässe Neugestaltung ihres Boothafens «Häfeli», um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Die bestehende Hafenanlage, die sich nördlich der Ländte befindet, ist mittlerweile hundert Jahre alt und entspricht nicht mehr den modernen Standards.
Als Eigentümerin der Anlage vermietet die Einwohnergemeinde die Plätze an Dauermieter und strebt nun an, ihnen zeitgemässe Anlegestellen zur Verfügung zu stellen. Dabei bleibt die Anzahl der Abstellplätze etwa gleich, während die restlichen Bootsplätze in ihrer heutigen Anzahl und Anordnung erhalten bleiben sollen. Eine moderate Erweiterung ist lediglich beim Bootssteg in der Schwimmbadbucht geplant, die im Zusammenhang mit der bereits vorgesehenen Verlängerung des Fritz-Widmer-Dammes steht.
Das «Häfeli» befindet sich im Uferschutzplan Nr. 2 «Lütschinedelta», und mit dieser Änderung sollen die bau- und planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung des geplanten Bootshafens festgelegt werden. Zusätzlich sollen im Zuge dieser Planungsarbeiten auch die bereits bestehenden Bootsplätze im Perimeter der Uferschutzpläne Nr. 2 «Lütschinedelta» und Nr. 3 «Seestrasse» planungsrechtlich gesichert werden.
Im Rahmen der Mitwirkung wurden zwei Eingaben eingereicht, welche der Gemeinderat sorgfältig geprüft hat. Der Mitwirkungsbericht wurde verabschiedet, und die Planung wurde zur Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung freigegeben.

Ferner im Gemeinderat
Baubewilligung wurde erteilt an:
  • Fuchs Markus und Heidi, Bönigen, Umnutzung des bewilligen Autounterstandes als Gewerbe, Reng-gliweg 5, Bönigen
  • Fankhauser Patrick, Bönigen, PV-Anlage, Im Eggen 5, Bönigen
  • Guggisberg Michael, Bönigen, Installation von Aussenkamin für Kaminofen, Fritz Widmerweg 5, Böni-gen
  • Ritter Bruno, Oberhofen, Umbau Mehrfamilienhaus, Feldweg 10, Bönigen
  • Spring Daniel, Bönigen, offene Pergonal als Anbau zu bestehendem Haus, Riedweg 5, Bönigen
  • Wenger Thomas und Nicole, Bönigen, Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Kirchstrasse, Bönigen