einwohnergemeinde

Bibliotheksverordnung, Änderung, Inkrafttreten

11.04.2024
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 2. April 2024 eine Änderung der Bibliotheksverordnung beschlossen hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. April 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungs-statthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

2. April 2024
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

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