Wissenswertes
Entwicklung der Burgergemeinde
Bis zum 31. Dezember 1899 war die Burgergemeinde Bönigen, Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bäuertgemeinde, selbständig. Sie war das Ton angebende der beiden Gemeinwesen. Die Einwohnergemeinde führte eher ein Schattendasein. Beide Gemeinden wurden aber von 1832 weg von ein und derselben Behörde – dem Gemeinderat – verwaltet. Die Archivbestände bis 1998 befinden sich deshalb immer noch bei der Einwohnergemeinde, weil Versammlungs- und Ratsprotokolle und andere Akten nicht getrennt werden können. Mit dem Ausscheidungsvertrag von 1860/61 musste die Burgergemeinde den der Allgemeinheit dienenden Teil ihres Vermögens an die bis anhin finanziell schlecht aufgestellte Einwohnergemeinde abtreten. So das 1817 erbaute Schulhaus mit Bäckerei, die öffentlichen Strassen, Plätze, Brunnen und die zwei hölzernen Brücken über die Lütschine sowie das Armen-, Kirchen- und Schulgut.
Am 1. Januar 1900 erfolgte der Zusammenschluss zur Gemischten Gemeinde Bönigen. Dies durch den Erlass eines Reglementes, aber ohne formellen Beschluss. Das Burgergut stand nun auch offiziell unter Verwaltung des Gemeinderates. Bis in die 1950/60er Jahre hatte die Burger in der Gemischten Gemeinde das Sagen. Bei der Totalrevision der Berner Kantonsverfassung 1993 wurde das Trennungsverbot für Gemischte Gemeinden wieder aufgehoben. Die Böniger ergriffen die Möglichkeit und seit dem 1. Januar 1999 ist die Burgergemeinde wieder selbständig. Mit 112 zu 6 Stimmen entliess der Grosse Rat – unter dem Präsidium von Roland Seiler – selbst aus einer Böniger Familie stammend – die Burger Gemeinde am 16. März 1998 wieder in die Selbstständigkeit.
Die Burger
Vor 1798 in Bönigen heimatberechtigt waren die dreizehn alten Burgergeschlechter Amacher, Eggler, Frutiger, Häsler, Herzog, Michel, Mühlemann, Schilt, Seiler, Stähli, Stoller, Töni und Urfer. Durch das Gesetz über die Einbürgerung der Heimathlosen und Landsassen (1859) wurden mit Wirkung ab dem 1. Oktober 1861 in Bönigen zwangseingebürgert: Friedrich Hügli, Peter Pfahrer (oder Pfarrer) mit Familie, Johannes Scheidegger mit Familie, Kaspar Trauffer mit Familie, Peter Trauffer mit Familie und Karl Johann Weihrauch mit Familie. Seitdem die Burgergemeinde wieder selbständig ist, sind neu die Familiennamen Brunner, Eschler, Hostettler, Knecht, Maurer, Rufibach, Wenger und Zurflüh neu hinzugekommen.
Die Zahl der noch in Bönigen ansässigen stimmberechtigten Burgerinnen und Burger ist seit Jahrzehnten rückläufig.
Bis zum 31. Dezember 1899 war die Burgergemeinde Bönigen, Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bäuertgemeinde, selbständig. Sie war das Ton angebende der beiden Gemeinwesen. Die Einwohnergemeinde führte eher ein Schattendasein. Beide Gemeinden wurden aber von 1832 weg von ein und derselben Behörde – dem Gemeinderat – verwaltet. Die Archivbestände bis 1998 befinden sich deshalb immer noch bei der Einwohnergemeinde, weil Versammlungs- und Ratsprotokolle und andere Akten nicht getrennt werden können. Mit dem Ausscheidungsvertrag von 1860/61 musste die Burgergemeinde den der Allgemeinheit dienenden Teil ihres Vermögens an die bis anhin finanziell schlecht aufgestellte Einwohnergemeinde abtreten. So das 1817 erbaute Schulhaus mit Bäckerei, die öffentlichen Strassen, Plätze, Brunnen und die zwei hölzernen Brücken über die Lütschine sowie das Armen-, Kirchen- und Schulgut.
Am 1. Januar 1900 erfolgte der Zusammenschluss zur Gemischten Gemeinde Bönigen. Dies durch den Erlass eines Reglementes, aber ohne formellen Beschluss. Das Burgergut stand nun auch offiziell unter Verwaltung des Gemeinderates. Bis in die 1950/60er Jahre hatte die Burger in der Gemischten Gemeinde das Sagen. Bei der Totalrevision der Berner Kantonsverfassung 1993 wurde das Trennungsverbot für Gemischte Gemeinden wieder aufgehoben. Die Böniger ergriffen die Möglichkeit und seit dem 1. Januar 1999 ist die Burgergemeinde wieder selbständig. Mit 112 zu 6 Stimmen entliess der Grosse Rat – unter dem Präsidium von Roland Seiler – selbst aus einer Böniger Familie stammend – die Burger Gemeinde am 16. März 1998 wieder in die Selbstständigkeit.
Die Burger
Vor 1798 in Bönigen heimatberechtigt waren die dreizehn alten Burgergeschlechter Amacher, Eggler, Frutiger, Häsler, Herzog, Michel, Mühlemann, Schilt, Seiler, Stähli, Stoller, Töni und Urfer. Durch das Gesetz über die Einbürgerung der Heimathlosen und Landsassen (1859) wurden mit Wirkung ab dem 1. Oktober 1861 in Bönigen zwangseingebürgert: Friedrich Hügli, Peter Pfahrer (oder Pfarrer) mit Familie, Johannes Scheidegger mit Familie, Kaspar Trauffer mit Familie, Peter Trauffer mit Familie und Karl Johann Weihrauch mit Familie. Seitdem die Burgergemeinde wieder selbständig ist, sind neu die Familiennamen Brunner, Eschler, Hostettler, Knecht, Maurer, Rufibach, Wenger und Zurflüh neu hinzugekommen.
Die Zahl der noch in Bönigen ansässigen stimmberechtigten Burgerinnen und Burger ist seit Jahrzehnten rückläufig.