Burgerversammlung
Die Burgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Burgergemeinde, die Legislative. Sie versammelt sich ordentlicherweise zweimal im Jahr. Sie wählt den Burgerrat und die Kommissionen, beschliesst den Voranschlag und die Laufende Rechnung, erlässt oder ändert Reglemente und befindet über Einburgerungen und über alle Sachgeschäfte die ausserhalb der Finanzkompetenz des Burgerrates liegen.