Datenschutz
Zweck
Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte von Personen vor missbräuchlicher Datenbearbeitung und -speicherung durch Behörden.
Gesetzliche Grundlagen
Zur Erfüllung unserer Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Burgergemeinde Bönigen Personendaten ihrer Angehörigen, von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern, von Firmen und des Personals bearbeitet, speichert und in bestimmten Fällen weitergbit. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten.
Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993
Art. 18 Datenschutz
1 Jede Person hat das Recht, die über sie bearbeiteten Daten einzusehen und zu verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt und ungeeignete oder unnötige Daten vernichtet werden.
2 Behörden dürfen Personendaten nur berabeiten, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht und die Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben geeignet und notwendig sind.
2 Sie vergewissern sich, dass die bearbeiteten Daten richtig sind, und sie sichern sie vor missbräuchlicher Verwendung.
Datenschutzgesetz: https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/7?locale:de
Datenschutzverordnung: https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/8?locale=de
Bekanntgabe von Personendaten an Private und Firmen
Die Burgergemeinde erteilt Einzelauskünfte an Private, wenn diese ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen können. Das Gesuch muss schriftlich und begründet sein. Der Entscheid liegt beim Burgerrat. Listenauskünfte an Privatpersonen und Firmen werden keine erteilt.
Bekanntgabe von Personendaten an Behörden
Personendaten werden Amtsstellen weitergegeben, wenn diese zur Erfüllung ihrer Aufgabe gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Recht auf Datensperrung
Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
Aufsicht
Gemäss Art. 301 des Organisationsreglements (OgR) ist das Rechnungsprüfungsorgan Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Akutell ist die Firma Finances Publiques AG, Langnaustrasse 15, 3533 Bowil, Rechnungsprüfungsorgan und Aufsichtsstelle. http://www.fpag.ch
Datenschutzbericht des Burgerrates
Zuhanden der Aufsichtsstelle stattet der Burgerrat über den Datenschutz jährlich Bericht ab.
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2022 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2021 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2020 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2019 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2018 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2017 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2016 Datenschutz
Kontakt
Peter Michel
Burgerverwalter
Tel. 079 301 06 74
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte von Personen vor missbräuchlicher Datenbearbeitung und -speicherung durch Behörden.
Gesetzliche Grundlagen
Zur Erfüllung unserer Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Burgergemeinde Bönigen Personendaten ihrer Angehörigen, von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern, von Firmen und des Personals bearbeitet, speichert und in bestimmten Fällen weitergbit. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten.
Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993
Art. 18 Datenschutz
1 Jede Person hat das Recht, die über sie bearbeiteten Daten einzusehen und zu verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt und ungeeignete oder unnötige Daten vernichtet werden.
2 Behörden dürfen Personendaten nur berabeiten, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht und die Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben geeignet und notwendig sind.
2 Sie vergewissern sich, dass die bearbeiteten Daten richtig sind, und sie sichern sie vor missbräuchlicher Verwendung.
Datenschutzgesetz: https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/7?locale:de
Datenschutzverordnung: https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/8?locale=de
Bekanntgabe von Personendaten an Private und Firmen
Die Burgergemeinde erteilt Einzelauskünfte an Private, wenn diese ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen können. Das Gesuch muss schriftlich und begründet sein. Der Entscheid liegt beim Burgerrat. Listenauskünfte an Privatpersonen und Firmen werden keine erteilt.
Bekanntgabe von Personendaten an Behörden
Personendaten werden Amtsstellen weitergegeben, wenn diese zur Erfüllung ihrer Aufgabe gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Recht auf Datensperrung
Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
Aufsicht
Gemäss Art. 301 des Organisationsreglements (OgR) ist das Rechnungsprüfungsorgan Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Akutell ist die Firma Finances Publiques AG, Langnaustrasse 15, 3533 Bowil, Rechnungsprüfungsorgan und Aufsichtsstelle. http://www.fpag.ch
Datenschutzbericht des Burgerrates
Zuhanden der Aufsichtsstelle stattet der Burgerrat über den Datenschutz jährlich Bericht ab.
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2022 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2021 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2020 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2019 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2018 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2017 Datenschutz
Burgergemeinde Bönigen Bericht 2016 Datenschutz
Kontakt
Peter Michel
Burgerverwalter
Tel. 079 301 06 74
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