Teilrevision Ortsplanung «Regulierung Zweitwohnungen» – Öffentliche Mitwirkungsauflage und Informationsveranstaltung

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Ortsplanung «Regulierung Zweitwohnungen» zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Planung umfasst:
Änderung Baureglement
Änderung Kurtaxenreglement
Erläuterungsbericht

Die Planung liegt 45 Tage, vom 16. April bis und mit 31. Mai 2026 öffentlich auf.

Während der Mitwirkungsfrist können dem Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen zu richten.

Öffentliche Informationsveranstaltung
Am 28. April 2026, 19.30 Uhr, Turnhalle Bönigen führt der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit durch.

7. April 2026
Der Gemeinderat

Gemeindeverwaltung Bönigen
Interlakenstrasse 6
3806 Bönigen

033 826 10 00
info@boenigen.ch

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

Bauverwaltung:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

AHV-Zweigstelle:
Montag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr