Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Ortsplanung «Regulierung Zweitwohnungen» zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Planung umfasst:
Änderung Baureglement
Änderung Kurtaxenreglement
Erläuterungsbericht
Die Planung liegt 45 Tage, vom 16. April bis und mit 31. Mai 2026 öffentlich auf.
Während der Mitwirkungsfrist können dem Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen zu richten.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Am 28. April 2026, 19.30 Uhr, Turnhalle Bönigen führt der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit durch.
7. April 2026
Der Gemeinderat