Teilrevision Ortsplanung: Gemeinderat verabschiedet Planung für Bootsplätze

Der Gemeinderat hat die Teilrevision der Ortsplanung mit Änderung der Uferschutzplanung Nr. 1–3 «Bootsplätze» genehmigt und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2026 verabschiedet.

Im Zentrum der Vorlage steht die Erneuerung des Bootshafens «Häfeli». Die heute rund hundertjährige Anlage entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Mit der vorliegenden Planung werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um den Hafen zu modernisieren und künftig mit einer schwimmenden Steganlage zu betreiben. Die Anzahl Bootsplätze bleibt im Wesentlichen erhalten.

Neben dem «Häfeli» werden die bestehenden Bootsplätze entlang des Seeufers erstmals verbindlich festgelegt und rechtlich gesichert. Damit wird Klarheit bezüglich Anzahl, Lage und Nutzung geschaffen. Lediglich bei der Anlage in der Strandbadbucht wird eine moderate Erweiterung ermöglicht.

Die Planung trägt den Anliegen des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes Rechnung. Insbesondere bleibt ein Teil des naturnahen Schrägufers erhalten, um die ökologische Vernetzung sowie Lebensräume für Fische und Amphibien sicherzustellen. Insgesamt wird die bestehende Nutzung in der Hafenbucht weitergeführt und behutsam weiterentwickelt.

Die Vorlage wird vom 4. Dezember 2026 der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Nach der Beschlussfassung erfolgt die Genehmigung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung.

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