Zuzug

Damit wir Sie im Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei uns anmelden. Die Anmeldegebühr beträgt für Schweizer Staatsangehörige CHF 20.00 pro volljährige Person; für ausländische Staatsangehörige CHF 25.00 pro volljährige Person.

Sie haben zwei Anmeldemöglichkeiten:

Melden Sie sich via eUmzugCH bei Ihrer alten Wohnsitzgemeinde ab. Ihre Zuzugsmeldung wird automatisch an uns weitergeleitet. Achtung: Bitte prüfen Sie, ob Ihre Wegzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich nach Abmeldung persönlich bei uns anmelden.

Melden Sie sich persönlich bei uns am Schalter der Einwohnergemeinde Bönigen an.
Für die persönliche Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizerinnen und Schweizer
– gültiges Reisedokument (ID oder Reisepass)
– Mietvertrag

Ausländische Staatsangehörige
– gültiges Reisedokument (ID, Personalausweis oder Reisepass)
– Ausländerausweis (falls bereits vorhanden)
– Mietvertrag
– gültiger Arbeitsvertrag

Gemeindeverwaltung Bönigen
Interlakenstrasse 6
3806 Bönigen

033 826 10 00
info@boenigen.ch

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

Bauverwaltung:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

AHV-Zweigstelle:
Montag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr