Wegzug

Schweizerinnen und Schweizer sind verpflichtet, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich oder über das untenstehende Online-Formular bei der Gemeindeverwaltung abzumelden. Bei der persönlichen Abmeldung ist ein Ausweisdokument vorzulegen.

Wichtig: Die Online-Abmeldung ist nur bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz möglich.

Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich oder über das untenstehende Online-Formular bei der Gemeindeverwaltung abzumelden. Bei der persönlichen Abmeldung ist der Ausländerausweis vorzulegen.

Die Online-Abmeldung ist nur bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz möglich. (*erforderlich)

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    Gemeindeverwaltung Bönigen
    Interlakenstrasse 6
    3806 Bönigen

    033 826 10 00
    info@boenigen.ch

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