Schweizerinnen und Schweizer sind verpflichtet, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich oder über das untenstehende Online-Formular bei der Gemeindeverwaltung abzumelden. Bei der persönlichen Abmeldung ist ein Ausweisdokument vorzulegen.
Wichtig: Die Online-Abmeldung ist nur bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz möglich.
Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich oder über das untenstehende Online-Formular bei der Gemeindeverwaltung abzumelden. Bei der persönlichen Abmeldung ist der Ausländerausweis vorzulegen.
Die Online-Abmeldung ist nur bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz möglich. (*erforderlich)