Wegzug

Bei einem Wegzug müssen Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs bei uns abmelden.

Sie haben zwei Abmeldemöglichkeiten:

Füllen Sie das entsprechende Formular via eUmzugCH aus. Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Zuzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich nach Abmeldung persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.

Melden Sie sich persönlich mit einem Reisedokument (ID, Personalausweis oder Reisepass) bei uns am Schalter.

Wegzug ins Ausland

Melden Sie sich persönlich bei uns ab und nehmen Sie zusätzlich frühzeitig mit unserem Steuerbüro Kontakt auf.

Gemeindeverwaltung Bönigen
Interlakenstrasse 6
3806 Bönigen

033 826 10 00
info@boenigen.ch

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

Bauverwaltung:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

AHV-Zweigstelle:
Montag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr