Listenauskunft

Gemäss Artikel 12 des Datenschutzgesetzes und Artikel 1 des Datenschutzreglements der Einwohnergemeinde Bönigen ist es den Einwohnerdiensten gestattet, systematisch geordnete Daten (Listen) an private Personen bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.

Die erstmalige Bekanntgabe einer Listenauskunft erfolgt ausschliesslich durch Verfügung. Hierfür ist ein schriftliches Gesuch erforderlich, über das der Gemeinderat entscheidet.

Die Erteilung von Listenauskünften ist kostenlos.

Sie können das Gesuch um Listenauskunft hier einreichen (*erforderlich):

Gemeindeverwaltung Bönigen
Interlakenstrasse 6
3806 Bönigen

033 826 10 00
info@boenigen.ch

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

Bauverwaltung:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

AHV-Zweigstelle:
Montag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr