In Bönigen müssen alle Hundehalter ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung anmelden und abmelden.
Gemäss den Vorschriften der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung müssen Hundehalter ihre Hunde kennzeichnen und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registrieren lassen.
Hundehalter sind verpflichtet, sämtliche Änderungen wie Halterwechsel, Todesdatum oder Namensänderungen in der nationalen Datenbank AMICUS zu melden. Diese Änderungen müssen auch der Gemeindeverwaltung Bönigen gemeldet werden.