Hauptwohnsitz-bestätigung

Bestellen Sie die Hauptwohnsitzbestätigung direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung oder füllen Sie das nachstehende Online-Formular aus.

Zweck

Haben Sie ein Grundstück erworben? Dann wurde Ihnen die Handänderungssteuer auf Gesuch hin gestundet. Die gestundete Steuer wird nicht nachträglich erhoben, sofern Sie das Grundstück während mindestens zwei Jahren ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich zum Wohnzweck genutzt haben. Mit der Hauptwohnsitzbestätigung beweisen Sie gegenüber dem Grundbuchamt, dass Sie das Grundstück zwei Jahre ununterbrochen bewohnt haben. Steht das Eigentum am Grundstück mehreren Personen zu, ist für jede Person eine separate Hauptwohnsitzbestätigung notwendig.

Kosten

Die Gebühr beträgt CHF 20.00. Sie erhalten die Hauptwohnsitzbestätigung zusammen mit einer Rechnung per Post zugestellt.

Bezug

Der Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums kann erst erbracht werden, wenn die betroffene Person mindestens zwei Jahre auf dem fraglichen Grundstück ihren Hauptwohnsitz hatte. Früher eingereichte Nachweise können vom Grundbuchamt nicht entgegengenommen werden. Auch wenn nur wenige Tage bis zur Erfüllung dieser Wohnsitzdauer fehlen, ist nach ihrem Ablauf eine neue Bestätigung notwendig. Es macht daher keinen Sinn, Hauptwohnsitzbestätigungen zu beantragen, wenn noch kein zweijähriger Hauptwohnsitz vorliegt.

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3806 Bönigen

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