Einheimischen-ausweis

Wozu dient der Ausweis?
Verschiedene Bergbahnen, Freizeiteinrichtungen oder Kulturinstitutionen bieten der einheimischen Bevölkerung Ermässigungen auf Einzelbilletten, Sportpässen oder Eintritten an. Voraussetzung für die Ermässigung ist das Vorweisen eines gültigen persönlichen Einheimischenausweises.

Bezug / Voraussetzung
Der Einheimischenausweis kann bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden und erfordert ein Passfoto. Dabei sind sowohl herkömmliche als auch digitale Passfotos möglich. Berechtigt zur Beantragung sind alle Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Bönigen. Somit erhalten alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr ihren eigenen persönlichen Ausweis.

Gültigkeit
Der Einheimischenausweis ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Jedes Jahr muss der Wohnsitz durch die Gemeindeverwaltung Bönigen auf dem Ausweis bestätigt werden. Der Ausweis verfällt spätestens zehn Jahre nach seiner Erstausgabe. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Inhaber aus der Region wegzieht.

Kosten
Erstausstellung: CHF 10.00 (für Kinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr gratis)
Jährliche Wohnsitzbescheinigung: kostenlos

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    Gemeindeverwaltung Bönigen
    Interlakenstrasse 6
    3806 Bönigen

    033 826 10 00
    info@boenigen.ch

    Öffnungszeiten

    Montag – Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
    Freitag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

    Bauverwaltung:
    Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

    AHV-Zweigstelle:
    Montag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
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