In der Gemeinde Bönigen ist die Bekanntgabe von systematisch geordneten Daten grundsätzlich erlaubt. Aus dem Einwohnerregister dürfen folgende Informationen bekannt gegeben werden: Name, Vorname, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zuzugs und Wegzugs sowie das Geburtsjahr.
Jede Person kann verlangen, dass ihre eigenen Daten für jegliche Auskünfte gesperrt werden. Dafür nutzen Sie bitte das untenstehende Formular.
Es ist nicht erforderlich, ein schützenswertes Interesse nachzuweisen. Die Anordnung der Datensperre wird dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin schriftlich bestätigt.
Wie gehe ich vor?
Formular ausfüllen, drucken, unterzeichnen und hier hochladen oder per Post an die Gemeindeverwaltung zusenden.