Die Einwohnergemeinde Bönigen unterstützt Eltern bei den Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung, wie Kindertagesstätten und Tagesfamilien, durch Betreuungsgutscheine. Die Höhe des Gutscheins ist abhängig vom Einkommen, Vermögen und der Grösse der Familie. Der Gutscheinbetrag wird nicht an die Eltern ausbezahlt, sondern die Kita oder Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung ab.
Antrag via Online-Portal kiBon einreichen

Wer kann einen Betreuungsgutschein beantragen?
Berechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bönigen. Voraussetzung ist, dass die Eltern berufstätig, in Ausbildung oder nachweislich auf Stellensuche sind. Betreuungsgutscheine werden ebenfalls gewährt, wenn gesundheitliche Gründe der Eltern eine familienergänzende Betreuung nötig machen oder wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist (Bestätigung einer Fachstelle notwendig).
Wie hoch ist mein Betreuungsgutschein?
Der Kanton stellt Ihnen einen Gutscheinrechner zur Verfügung. Mithilfe des Gutscheinrechners können Sie schnell und ohne Anmeldung eine ungefähre Schätzung Ihres Anspruchs auf eine Vergünstigung berechnen.
Vorgehen für die Beantragung eines Betreuungsgutscheins
- Zusicherung eines Betreuungsplatzes
Sie suchen eine Kita oder eine Tagesfamilie. Sie finden alle Kitas oder Tagesfamilienorganisationen, die Betreuungsgutscheine akzeptieren, auf dem Familienportal des Kantons Bern. - Einrichten eines AGOV-Logins
Für die Antragstellung benötigen Sie ein AGOV-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein AGOV-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt im kiBon ein AGOV-Login eröffnen. - Beantragen eines Betreuungsgutscheines bei der Gemeinde Bönigen
Sie können Ihr Gesuch ab sofort auf dem Online-Portal kiBon einreichen.
Link zu KiBon
Informationen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern