Benützung öffent. Grund

Für die übermässige Nutzung öffentlicher Flächen wie Strassen und Plätze bedarf es einer Bewilligung durch die Gemeinde. Beispiele hierfür sind Versammlungen, Demonstrationen, Umzüge, Werbe- und Verkaufsstände, kulturelle Veranstaltungen, Märkte, Sammlungen von Unterschriften mit einem Werbestand, sowie das Verteilen von Drucksachen.

Die Gebühr für die Bearbeitung eines solchen Gesuches beträgt für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern CHF 30.00 und für Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern CHF 60.00.

Informationen zur gastgewerblichen Einzelbwilligung

Sie können das Gesuch um Benützung des öffentlichen Grundes hier einreichen (*erforderlich):

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    Gemeindeverwaltung Bönigen
    Interlakenstrasse 6
    3806 Bönigen

    033 826 10 00
    info@boenigen.ch

    Öffnungszeiten

    Montag – Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
    Freitag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

    Bauverwaltung:
    Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

    AHV-Zweigstelle:
    Montag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
    Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr