Gestützt auf Artikel 12 des Datenschutzgesetzes sowie Artikel 6 des Datenschutzreglements der Einwohnergemeinde Bönigen geben die Einwohnerdienste auf Gesuch Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort Datum Zu- und Wegzug sowie Jahrgang einer Einzelperson bekannt, wenn der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesseglaubhaft macht.
Das Gesuch kann per E-Mail, per Post oder online eingereicht werden. Die Gebühr beträgt CHF 10.00.
Sie erhalten die Auskunft zusammen mit einer Rechnung per Post zugestellt.
Sie können das Gesuch um Adressauskunft hier einreichen (*erforderlich):