Wenn Sie innerhalb von Bönigen umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse spätestens 14 Tage nach dem Umzug den Einwohnerdiensten entweder telefonisch oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung melden.
Die Gebühr beträgt CHF 20.00 pro volljährige Person (CH-Bürger).
Die Gebühr für ausländische Personen werden gemäss Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz erhoben.
Sie erhalten die Rechnung für die Gebühr per Post zugestellt.
Wenn Sie aus der Gemeinde wegziehen, beachten Sie bitte die Hinweise unter «Wegzug».