An der Burgerversammlung vom 3. Mai 2024 wurde der Antrag auf Änderung des Organisationsreglements, genauer den Artikel der Amtszeitbeschränkung für den Präsidenten gestellt. Eine Totalrevision des Organisationsreglementes wurde am 21. November 2025 der Burgerversammlung zur Abstimmung gebracht. Nach intensiver Disskusion und mehreren Eingegangenen Anträgen hat der Burgerrat das Organisationsregelement zur erneuten Überarbeitung zurückgesogen.
Das Organisationsreglement wurde anschliessend komplett überarbeitet und an das Musterreglement welches das AGR den Burgergemeinden zur Verfügung stellt angepasst. Durch die intensive Überarbeitung haben nun mehrer Artikel des Organisationsreglementes geändert und wurden ergänzt. Die Burgergemeinde hat auch eine öffentliche Mitwirkung unter allen Stimmberechtigten Burgerinnen und Burgern durchgeführt welche im Januar die Möglichkeit hatten ihre Eingaben zu machen. Diese Möglichkeit wurde von 5 Parteien genutzt. Das Überarbeitete Reglement liegt nun 30 Tage vor der Versammlung auf der Verwaltung auf. Es kann auch per Mail unter info@bugergemeindeboenigen.ch bezogen werden