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Öffnungszeiten Bundesfeier
Die Gemeindeverwaltung bleibt wie folgt geschlossen: Donnerstag, 31. Juli 2025, ab 12.00 Uhr und Freitag, 1. August 2025, ganzer Tag

Hundetaxe 2025
Das Hundetaxenreglement der Einwohnergemeinde Bönigen vom 7. Juni 2013 bildet die Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe. Die Höhe der

Gemeindeversammlung 4. Juni 2025, Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2025 wurde an der Sitzung des Gemeinderates vom 14. Juli 2025 gemäss Artikel

Reglement zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle, Aufhebung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Versammlung

Reglement über die Mehrwertabgabe, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von

Gesamterneuerungswahlen Amtsdauer 2026 – 2029
Am Sonntag, 26. Oktober 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 – 2029 statt. Eventueller 2. Wahlgang für das

News aus dem Gemeinderat
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates zu folgenden Themen: Gesamterneuerungswahlen , Tageschulangebot Schuljahr 2025/2026, Funkauslesesystem Wasserversorgung, Arbeitsvergaben, Lehrstelle Verwaltung, Neubau Doppelkindergarten

Herzliche Gratulation zum erfolgreichen Abschluss!
Mit grosser Freude gratulieren der Gemeinderat und das gesamte Gemeindepersonal Diana Castro zum erfolgreichen Abschluss des Fachausweislehrgangs Bernische Gemeindefachfrau. Dank

Teilrevision Ortsplanung – erweiterte Besitzstandsgarantie in der Kernzone
Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung und Inkrafttreten

Geringfügige Änderung Baureglement und Schutzonenplan: Aktualisierung Schutzzonenplan
Der Gemeinderat Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der

Die Post zieht Ende Oktober in den Volg
Medienmitteilung der Post. Die Post bleibt in Bönigen vor Ort und arbeitet ab Ende Oktober 2025 mit dem Volg zusammen.