Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 wurde an der Sitzung des Gemeinderates Bönigen vom 20. Juli 2026 genehmigt (Art. 21 Abs. 3 Reglement über Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Bönigen).
Während der 30-tägigen Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls ein.