In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 7. April 2026 die Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement erlassen hat. Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber