In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 31. August 2026 die Änderung des Datenschutzreglements genehmigt hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. September 2026 in Kraft.
Da es sich bei der Änderung um eine zwingende Anpassung an das kantonale Recht handelt, fällt der Beschluss des Gemeinderats in dessen abschliessende Zuständigkeit.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.