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Bauen / Planen
Wer bauen will, benötigt eine rechtskräftige Baubewilligung
Baubewilligungsverfahren
Das elektronische Baubewilligungsverfahren ist seit 1. März 2022 obligatorisch.
Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Aufgrund ausstehender gesetzlicher Anpassungen müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen weiterhin noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben bei der Bauverwaltung eingereicht werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Das Baubewilligungsverfahren
Wann ist ein Baubewilligungsverfahren erforderlich und wer ist für die Erteilung der Baubewilligung zuständig? Für welche Vorhaben wird eine Baubewilligung benötigt? Antworten auf diese Fragen liefert die kantonale Baugesetzgebung. Es gibt jedoch immer wieder Sonderfälle, bei denen die Antwort nicht direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Die erste Anlaufstelle für die Klärung Ihrer Fragen ist die Gemeindeverwaltung, in der das Bauvorhaben durchgeführt werden soll.
Öffentliche Auflage von Baugesuchen
Die Auflageakten können während der Auflagefrist online eingesehen werden. Klicken Sie hier um zu den Auflageakten der Gemeinde Bönigen zu gelangen.
Individuelle Beratung / Voranfragen
Ihre Bauvoranfrage mit konkreten Fragestellungen richten Sie zusammen mit den vorhandenen Planunterlagen in schriftlicher Form als «einfache Vorabklärung» über die Plattform eBau an die Bauverwaltung Bönigen. Diese trifft dann für Sie die wichtigsten Abklärungen mit den beteiligten Amts- und Fachstellen. Die Bauvoranfrage ist kein formell reglementiertes Verfahren. Eine verbindliche Beurteilung erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
Für eine individuelle Beratung im Zusammenhang mit Ihren Bauvorhaben stehen wir Ihnen auf Voranmeldung während den Büroöffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Situationsplan für Baugesuche
- Der Situationsplan 1:500 darf nicht älter als drei Jahre sein.
- Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer müssen den Situationsplan unterschreiben.
- Grenz- und Gebäudeabstände müssen eingezeichnet und vermasst sein.
- Das Bauprojekt ist auf dem Situationsplan mir roter Farbe hervorzuheben.
Projektpläne
- Der Projektplan ist im Masstab 1:100, 1:50 oder 1:200 einzureichen.
- Grundriss: Raummasse mit bezeichneter Zweckbestimmung, sowie Boden- und Fensterflächen.
- Schnitt: mit Höhenangaben, Raumhöhen und Kniewandmassen.
- Fassaden: mit eingetragenen Terrainlinien (gewachsenes / fertiges Terrain).
- Umgebungsgestaltungsplan bei grösseren Überbauungen.
- Um- und Anbauprojekte sind farbig zu bezeichnen: Gelb = Abbruch, Rot = Neubau / Änderung, Schwarz = bestehend
Profilierung
Die Profile sind stehen zu lassen, bis über das Bauvorhaben endgültig entschieden ist.
Baupolizei
Bäume und Sträucher
Art. 73 -85 SG (Strassengesetz) regeln die Abstände von Bäumen und Sträuchern gegenüber öffentlichen Strassen.
Im Nachbarrecht gelten folgende Zivilrechtliche Bestimmungen für:
- Feste Einfriedungen und Grünhecken: Art. 79k Abs. 1 bis 3 EGzZGB (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch)
- Bäume und Sträucher: Art. 79 l Abs. 1 EGzZGB