Änderung Uferschutzplan USP Nr. 1-3, Bootsplätze, Öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat Bönigen bringt gestützt auf Art. 59 Baugesetz (BauG) vom 9. Juni 1985 die Änderung der Uferschutzplanung USP Nr. 1-3, Bootsplätze, zur Mitwirkung
Die Änderung der Uferschutzsplanung umfasst:
Angaben zur Auflage
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 9. November bis 11. Dezember 2023 auf.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrase 6, 3806 Bönigen, zu richten.
Gemeinderat Bönigen
Die Änderung der Uferschutzsplanung umfasst:
- Änderung Uferschutzpläne USP Nr. 1-3
- Änderung Uferschutz- und Überbauungsvorschriften USP Nr. 1-3
- Änderung genereller Gestaltungsrichtplan zu den Uferschutzplänen Nrn. 2 und 3
- Erläuterungsbericht
Angaben zur Auflage
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 9. November bis 11. Dezember 2023 auf.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrase 6, 3806 Bönigen, zu richten.
Gemeinderat Bönigen