einwohnergemeinde

News aus dem Gemeinderat - 02.11.2023

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates zu folgenden Themen: Finanzplan, Finanzielle Beteiligung an Buchproduktion, Änderung Uferschutzplanung 1-3

Bessere finanzielle Aussichten
Der Finanzplan für die Zeitspanne 2023 – 2028 zeigt einen Aufwärtstrend und in den kommenden Jahren etwas mehr Handlungsspielraum. Dies obschon für die Prognosejahre im Allgemeinen Haushalt total ein Aufwandüberschuss von 478'000 Franken ausgewiesen wird. Die Entlastung durch den Wegfall der altrechtlichen Abschreibungen bringt ab dem Jahr 2028 eine markante Verbesserung des Resultates. Die Aufwandüberschüsse betragen zwischen 0.1 bis 1.1 Steueranlagezehntel. Ein Steueranlagezehntel beträgt in der Planungsperiode rund 318'000 Franken. Über den ganzen Planungshorizont ist die Steuersenkung von 1.94 Einheiten auf 1.90 Einheiten berücksichtigt. Ebenfalls die Senkung der Liegenschaftssteuer von 1.5 Promille des Amtlichen Wertes auf 1.2 Promille. Der Bilanzüberschuss sinkt bis Ende 2028 auf 3.92 Mio. Franken ab. Im Planungszeitraum sind Nettoinvestitionen von total 7.534 Mio. Franken vorgesehen. Zu Beginn der Planungsperiode weist die Gemeinde Bönigen langfristige Schulden in der Höhe von 7.5 Mio. Franken auf. Die Prognose zeigt einen Anstieg auf 11.22 Mio. Franken. Der Anstieg ist auf die Investitionstätigkeit zurückzuführen. Zur Finanzierung der Investitionen braucht es neue fremde Mittel, dessen Zinsen die Erfolgsrechnung belastet.

Die Ergebnisse der Finanzplanung werden anlässlich der Gemeindeversammlung vom 01.12.2023 zur Kenntnis gebracht. Im BÖNIGEN INFO wird eingehend darüber informiert. Die Informationsbroschüre wird demnächst in alle Haushaltungen versandt.

Beitrag an Buch «Föhn.Sturm»
Die Einwohnergemeinde Bönigen leistet einen Beitrag von CHF 500.00 an die Produktion des Buches «Föhn.Sturm». In diesem neuen Buch von Fritz Mühlemann, Meikirch geht es um die Geschichte des Bödelis und seiner Vorfahren, die in Bönigen und Interlaken Coiffeurmeister waren. Das Buch soll im Jahr 2024 erscheinen.

Änderung der Uferschutzplanung 1 – 3
Mit der Änderung der Uferschutzplanung (USP) 1 – 3 werden die gemeindeeigenen Bootsanlagen und -plätze planungsrechtlich gesichert. Der Gemeinderat hat die Änderung der USP 1 – 3 sowie die Gestaltungsrichtpläne zuhanden der Mitwirkung verabschiedet.
Die gemeindeeigenen Bootsanlagen und -plätze sind in der Uferschutzplanung bisher nur als Hinweis vermerkt und somit rechtlich nicht gesichert. Bauliche Massnahmen und Veränderungen an den Bootsanlagen werden dadurch verunmöglicht respektive nicht bewilligungsfähig. Die Mitwirkung startet am 9. November 2023 und dauert 30 Tage.

Ferner im Gemeinderat
Baubewilligungen wurden erteilt an:
  • AVARI AG, Erweiterung Fernwärmenetz Hauptstrasse/Blumenstrasse
  • Jundt Samuel, Bönigen, Anbringen von Lamellenstoren an die bestehenden Fenster, Gsteigstrasse 12, Bönigen
  • Kantonspolizei Bern, Errichten eines Fahnenmasts mit einer Höhe von 10 Metern, Lütschisand, Bönigen