Teilrevision Ortsplanung: Erweiterte Besitzstandgarantie in der Kernzone, öffentliche Auflage
07.09.2023
Der Gemeinderat von Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 BauG vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Bönigen zur öffentlichen Auflage.
Die Auflage umfasst die folgenden Unterlagen:
Weitere Unterlagen
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. September bis 9. Oktober 2023, in der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Bönigen einzureichen. Eine Einsprache bzw. eine Rechtsverwahrung hat das Vorhaben eindeutig zu bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 2. November 2023 statt.
Gemeinderat Bönigen
Der Gemeinderat von Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 BauG vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Bönigen zur öffentlichen Auflage.
Die Auflage umfasst die folgenden Unterlagen:
Weitere Unterlagen
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. September bis 9. Oktober 2023, in der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Bönigen einzureichen. Eine Einsprache bzw. eine Rechtsverwahrung hat das Vorhaben eindeutig zu bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 2. November 2023 statt.
Gemeinderat Bönigen