Änderung Personalverordnung, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 15. Mai 2023 die Personalverordnung im Anhang geändert hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. August 2023 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
15. Mai 2023
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Änderung_2023-05-15_Anhang
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
15. Mai 2023
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
