Gemeindeversammlung 01.06.2022, Traktandenliste
28.04.2022
Mittwoch, 1. Juni 2022, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
Reglementsauflage
Die Reglementsänderung gemäss Traktandum 5 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf.
Änderung Entschädigungsreglement
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
4. April 2022
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Mittwoch, 1. Juni 2022, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
- Jahresrechnung 2021; Genehmigung der Jahresrechnung 2021.
- Sanierung Gsteigstrasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Sanierung der Gsteigstrasse, Teilstück Schützenhaus bis Aenderbergbrücke, von CHF 180'000.00.
- Sanierung öffentliche Beleuchtung; Bewilligung eines Rahmenkredites für die Sanierung der Öffentlichen Beleuchtung von CHF 784’500.00.
- Aareweg, Sanierung Abwasserleitung; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Sanierung der Abwasserleitung (KS E1/D1 bis C1) im Aareweg von CHF 1‘590‘000.00.
- Entschädigungsreglement, Änderung; Genehmigung der Änderung von Artikel 7 Abs. 1 Bst. d des Ent-schädigungsreglements vom 07.06.2013 in Sachen Erhöhung der Entschädigung für die Zählerablesung Wasserversorgung.
- Mitteilungen und Verschiedenes
Reglementsauflage
Die Reglementsänderung gemäss Traktandum 5 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
4. April 2022
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber