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Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung umfasst die Organisation und Durchführung von Massnahmen zur Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen innerhalb des Gemeindegebietes. Dies kann verschiedene Arten von Abfällen umfassen, wie Haushaltsabfälle, Recyclingmaterialien, Sonderabfälle, Grünabfälle und möglicherweise auch sperrige Abfälle.
Die Gemeinde übt die Aufsicht über die gesamte Abfallentsorgung in ihrem Gebiet aus. Sie vollzieht das kantonale Abfallgesetz (AbfG), seine Ausführungsbestimmungen und die gestützt darauf erlassenen Verfügungen, soweit der Vollzug nicht dem Kanton obliegt.
Die Abteilung Bauwesen ist die Fachstelle für Abfall der Gemeinde gestützt auf das Abfallreglement. Ihr obliegt die technische und administrative Leitung der Abfallentsorgung.