Schaden Dachterasse Strandbad

(Ausführungen zum Traktandum 3)

Am 9. Januar 2026 wurde bei einer Begehung des Strandbades festgestellt dass Teile der Brüstungselemente der drei Hauptgebäude heruntergefallen sind. Bei den beiden darauffolgenden Begehungen am 9.
und am 12. Januar 2026 wurde festgestellt, dass es sich um die Brüstungselemente ostseitig des mittleren Gebäudes handelt. Die restlichen Brüstungselemente hängen weiterhin an Ort und Stelle. Das Stahltragwerk der Gebäude ist von aussen, wie von innen sichtbar und weist keine sichtbaren Schäden auf. Durch den Abbruch der Brüstungselemente wurde der Stahlbau der Gebäude im einsehbaren Bereich nicht beschädigt.

Die Schadensursache ist nach aktueller Kenntnis auf aufgestautes Wasser auf dem mittleren Flachdach zurückzuführen. Durch das nicht abfliessende Wasser bildete sich in der letzten Kälteperiode Eis unter den Terrassenplatten, was an der Begehung beobachtet werden konnte. Bei beiden Begehungen standen Terrassenplatten auf, was auf eine Anhebung und Verschiebung hindeutet. Durch das Eis wurden die Terrassenplatten gegen die Brüstungselemente geschoben und führten dadurch Druck auf die Elemente aus. Dieser Druck reichte aus, damit die Halterung der Brüstungselemente auf der Ostseite versagte. Der beschriebene Vorgang, welcher zum Schaden führte, zeigt sich auch auf der westseitigen Fassade. Hier weisen die Brüstungselemente zwei Knicke, wie auch eine leichte Neigung gegen aussen auf. Dies kann nur durch eine horizontale Druckkraft entstanden sein.

Auf Gund dieser Ausgangslage musste der Burgerrat handeln und hat einen Nachkredit zu gebundenen Kosten über CHF 50’000.- zu Sicherung der restlichen Elemente gesprochen. Der Kredit wurde am 5. und 12. Februar 2026 im Anzeiger publiziert. Gegen den Entscheid des Burgerrates ist innert der Frist keine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt eingegangen.

Die heruntergefallenen Elemente werden geräumt, der Dachrandabschluss im beschädigten Bereich wird wiederhergestellt und die restlichen Brüstungselemente werden gegen ein Herunterfallen gesichert. Die
beiden Nebenterrassen können weiterhin genutzt werden. Die Hauptterrasse wird gesperrt, da im Bereich der Hauptterrasse ostseitig kein neues Geländer montiert wird. Die Sicherung der restlichen Brüstungselemente soll mit einem Z-Stahlprofil erfolgen. Die Brüstungselemente sind jeweils auf Höhe einer Stahlstütze des Haupttragwerks gestossen. Das Z-Stahlprofil soll an der Stütze befestigt (geschraubt oder geschweisst) werden damit die Brüstungselemente vertikal, wie auch horizontal gesichert werden können. Das Profil wird satt unter den Brüstungselementen montiert, damit die Elemente aufliegen. Durch das obere Blech des Z-Profils werden die Brüstungselemente auch horizontal gehalten. Sollte es zu einem Versagen der bestehenden Halterung kommen, werden die Brüstungselemente durch die neu angebrachten Stahlprofile an Ort und Stelle gehalten.

Burgergemeinde Bönigen
Forsthaus, Rüti 14
3806 Bönigen

079 301 06 74
info@burgergemeindeboenigen.ch

Öffnungszeiten

Dienstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 – 11.30 Uhr

Telefonzeiten:
Montag: 09.00 – 11.30 Uhr
Dienstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 – 11.30 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 11.30 Uhr

Gemeindeverwaltung Bönigen
Interlakenstrasse 6
3806 Bönigen

033 826 10 00
info@boenigen.ch

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

Bauverwaltung:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

AHV-Zweigstelle:
Montag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr