Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung und Inkrafttreten
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 29. November 2024 beschlossene Teilrevision Ortsplanung – erweiterte Besitzstandsgarantie in der Kernzone in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 20. Mai 2025 genehmigt.
Die Änderung des Baureglements tritt am 27. Juni 2025 in Kraft.
Erläuterungsbericht
Genehmigung Amt für Gemeinden und Raumordnung
Änderung Baureglement