Der Gemeinderat hat die Änderung der Uferschutzplanung Nr. 1–3 «Bootsplätze» zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Publikation der Auflage erfolgt demnächst im Anzeiger Interlaken.
Die Gemeinde beabsichtigt, den Bootshafen «Häfeli» zeitgemäss neu zu gestalten. Die bestehende Hafenanlage nördlich der Ländte ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Als Eigentümerin vermietet die Einwohnergemeinde die Bootsplätze an Dauermieterinnen und Dauermieter. Ziel der Neugestaltung ist es, moderne und zweckmässige Anlegestellen bereitzustellen. Die Anzahl Bootsplätze bleibt insgesamt in etwa unverändert. Auch die übrigen bestehenden Plätze sollen in ungefähr gleicher Zahl und Anordnung erhalten bleiben.
Für die Umsetzung des Projekts ist eine gültige planungsrechtliche Grundlage erforderlich. Aus diesem Grund wird die Uferschutzplanung Nr. 1–3 entsprechend angepasst.