Gestützt auf Art. 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Bönigen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2025 während 30 Tagen ab 12. Juni 2025 bei öffentlich auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.