Das Hundetaxenreglement der Einwohnergemeinde Bönigen vom 7. Juni 2013 bildet die Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich. Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund und Jahr.
Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2025 in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. Neuanmeldungen sind bis am 15. August 2025 vorzunehmen. Neue Hundebesitzer haben erstmalig den Hund bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und sich in der Hundedatenbank Amicus zu registrieren. Für die Hundeanmeldung ist der Hunde-/Impfausweis (mit einer aktuellen Mikrochip-Nummer) nötig. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.
Hier finden Sie weitere Infos und können den Hund auch online bei der Gemeinde anmelden: Link
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: info@boenigen.ch, Telefon 033 826 10 00
Sicherheitskommission Bönigen