Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2025 wurde an der Sitzung des Gemeinderates vom 14. Juli 2025 gemäss Artikel 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Bönigen genehmigt. Während der 30-tägigen Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen.